Soziales
Wir fördern Inklusion, Integration, Teilhabe und Gesundheit
Die Unterstützung sozial benachteiligter sowie körperlich oder psychisch beeinträchtigter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener ist uns ein grosses Anliegen.
Wir fördern Infrastrukturprojekte sowie Initiativen und Vorhaben, die Inklusion und Integration in Gesellschaft und Arbeitswelt, Gesundheitsförderung sowie insbesondere Sucht- und Gewaltprävention zum Ziel haben.
Die entsprechenden Projekte sollen langfristig angelegt sein, nachhaltig wirken und eine Breitenwirkung erzielen. Wir leisten keine Einzelfallhilfe und übernehmen keine Defizitdeckungsbeiträge.
Wir wollen dazu beitragen, wirtschaftlich schwache Schweizer Regionen, insbesondere Berg- und Grenzregionen, als Lebensräume zu erhalten. Im Vordergrund stehen dabei Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die naturnahe Bodennutzung und das traditionelle Handwerk fördern.
Eine kleine Projektauswahl
Welche Projekte können Förderbeiträge erhalten?
Gesuche müssen mit vollständigen Unterlagen mindestens 5 Monate vor der Realisierung des Projekts eingereicht werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Richtlinien.
Richtlinien Soziales
Die Ernst Göhner Stiftung unterstützt Projekte und Institutionen für körperlich oder psychisch beeinträchtigte sowie für sozial benachteiligte Erwachsene, Jugendliche und Kinder und fördert insbesondere ihre Integration in die Berufswelt. Darüber hinaus fördert die Stiftung Projekte zur Gesundheitsförderung, zum respektvollen Miteinander und Zusammenleben von Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft sowie zur Sucht- und Gewaltprävention.
Gesuche müssen mit vollständigen Unterlagen mindestens 5 Monate vor der Realisierung des Projekts eingereicht werden.
Beiträge sind möglich an:
- Angebote für körperlich oder psychisch beeinträchtigte, sozial benachteiligte oder kranke Menschen
- Integration von benachteiligten oder beeinträchtigten Jugendlichen und Erwachsenen in den Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsprozess.
- Theaterproduktionen mit körperlich oder psychisch beeinträchtigten oder sozial benachteiligten Teilnehmenden bei mindestens 4 Aufführungen.
- Sucht- und Gewaltprävention
- Infrastruktur von sozialen Institutionen im Behinderten- und Jugendbereich und für Nachwuchs- und Behindertensport mit überregionaler Ausrichtung
Beiträge sind nicht möglich an:
- Neu-, Umbauten und Sanierungen von Alters- und Pflegeheimen
- Tagesstätten, Tagesschulen, Kinderkrippen, Horte, Spielgruppen, Kindergärten
- Projekte mit kommerziellem Ziel/ kommerzieller Trägerschaft
- Lokale Selbsthilfegruppen
- Privatpersonen (Einzelfallhilfe)
- Schulprojekte
- Benefizanlässe, Festivals, Jubiläumsfeiern, Märkte, Messen
- Wettbewerbe, Preise
- Tagungen und Tagungsbände, Kongresse, Symposien, Konferenzen, Seminare
- Zeitschriften, Periodika
- Stipendien (ausser in Zusammenarbeit mit der Pestalozzi-Stiftung und der Stiftung Schweizer Sporthilfe)
- Nachträgliche Defizitdeckung bereits durchgeführter Projekte