Der Weg zur Förderung
Wichtige Schritte zur Gesuchsstellung
Wir freuen uns über Gesuche, die unsere Voraussetzungen erfüllen, die Eingabetermine einhalten und unsere Förderrichtlinien respektieren.
Wir stellen um!
Die EGS digitalisiert die Gesuchs-Administration.
Die Umstellung erfolgt im Laufe dieses Jahres. Wir bitten Sie Folgendes zu beachten und danken für Ihr Verständnis.
- Ab sofort gilt eine Frist von mindestens 5 Monaten für das Einreichen von Gesuchen. Das bedeutet, Ihr Gesuch mit dem entsprechenden Formular und den Beilagen muss mindestens 5 Monate vor Eröffnung, Premiere, Vernissage etc. bei uns per Post eingegangen sein.
- Bis zum 14. November 2026 müssen Gesuche per Post eingereicht werden, ab dem 1. Dezember 2026 ausschliesslich online über unsere neue Gesuchsplattform.
- Bitte beachten Sie zudem, dass zwischen dem 15. und 30. November 2026 keine Gesuche angenommen werden können.
1. Voraussetzungen
- Pro Trägerschaft und Projektdauer nur ein Gesuch möglich
- Nur individuell an die EGS gerichtete und unterzeichnete Gesuche
- Konkretes Projekt mit breiter und nachhaltiger Wirkung in der Schweiz
- Breit abgestützte Finanzierung
- Keine Projekte, die zu den Kernaufgaben der öffentlichen Hand gehören
- Keine Gesuche auf Provisionsbasis
- Keine Projekte mit kommerzieller Zielsetzung
Bitte beachten Sie vor der Eingabe die Richtlinien zu den einzelnen Förderbereichen.
2. Richtlinien
Hier finden Sie die entsprechenden Richtlinien der verschiedenen Bereiche zur Ansicht und zum Download:
3. Gesuch einreichen
Gesuche sind mit vollständigen Unterlagen rechtzeitig – mindestens 5 Monate vor der Realisierung des Projekts (Premiere, Veranstaltungsbeginn, Vernissage, Erscheinungsdatum, Baubeginn etc.) – einzureichen.
Es werden nur auf dem Postweg eingereichte Gesuche geprüft. «Massenversände» per Post oder E-Mail werden nicht beantwortet.
Folgende Unterlagen sind für ein Gesuchsdossier erforderlich:
- Gesuchsformular
- Angaben zur Projektträgerschaft (inkl. Statuten, Steuerbefreiung, letzter Jahresrechnung und Bilanz) und zu den beteiligten Personen
- Projektbeschrieb
- Budget und Finanzierungsplan
- Angabe anderer Förderstellen, bei denen Gesuche eingereicht wurden
- Zusammenstellung der bereits erhaltenen Zusagen anderer Förderstellen (laufende Aktualisierung erwünscht),
- Einzahlungsschein
4. Förderentscheidung
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail, sobald Ihr Gesuch bei uns zur Prüfung aufgenommen worden ist. Wir teilen Ihnen den Förderentscheid zu gegebener Zeit schriftlich mit. Dies kann rund fünf Monate dauern. Besten Dank für Ihre Geduld.
5. Schlussbericht
Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Projekts ist ein Schlussbericht gemäss dem entsprechenden Merkblatt auf dem Postweg einzureichen. Es wird kein neues Gesuch behandelt, bevor nicht der Schlussbericht des letzten von unserer Stiftung unterstützten Projekts eingegangen ist.