FAQ
Wir beantworten die häufigsten Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Anliegen, die Ihnen bei der Gesuchsstellung dienlich sind.
Muss ich die Einreichefrist für Gesuche – 5 Monate vor Projektbeginn – strikt einhalten?
Ja, das Eingangsdatum wird auf den Tag genau überprüft.
Wie kann ich projektspezifische Fragen stellen?
Beeinflusst es den Förderentscheid, wenn ich im Antragsformular nicht den korrekten Bereich für das Projekt ausgewählt habe?
Nein, die eingegangenen Gesuche werden geprüft und während der Bearbeitung bei Bedarf einem anderen Bereich zugeordnet.
Muss ich im Gesuch den gewünschten Unterstützungsbeitrag angeben?
Nein, das ist nicht zwingend nötig und beeinflusst den Förderentscheid nicht.
Kann ich für Weiterbildungen, Stipendien oder Umschulungen eine Unterstützung beantragen?
Nein, die EGS vergibt Stipendien nur in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen. Wir unterstützen diesbezüglich keine Privatpersonen.
Kann ich als Einzelperson ein Gesuch einreichen?
Ja, nebst Vereinen und anderen Trägerschaften kann auch eine natürliche Person Gesuchsteller:in sein (gilt nicht für Soziales und Umwelt).
Kann ich mein Gesuch per E-Mail einreichen?
Nein, wir akzeptieren nur vollständige Gesuche in einfacher Ausführung (inkl. Formular), die auf dem Postweg eintreffen.
Muss ich zwingend einen Einzahlungsschein mitsenden?
Nein, der Einzahlungsschein kann bei allfälliger Zusage auch nachgereicht werden. Auszahlungen werden aber ausschliesslich mittels Einzahlungsschein getätigt. Die Angabe einer IBAN-Kontonummer oder des QR-Codes genügt nicht.
Darf ich im gleichen Jahr beziehungsweise während eines laufenden Projekts ein weiteres Gesuch einreichen?
Nein, pro Trägerschaft und Projektdauer akzeptiert die Stiftung nur ein Projekt pro Jahr. Bitte beachten Sie auch die individuellen Förderpausen (in allfälliger Zusage vermerkt).
Innert welcher Frist kann ich mit einem Bescheid rechnen?
Sie erhalten den Entscheid in der Regel innert 4 bis 6 Monaten. Die Gesuche werden fortlaufend geprüft.