Kultur
Wir fördern professionelle Kulturprojekte aller Sparten in der ganzen Schweiz.
Eine überregionale Ausstrahlung und Wirkung sind uns wichtig.
Neben Projektbeiträgen leistet die EGS auch Infrastrukturbeiträge an Schweizer Kulturinstitutionen. Ausserdem fördern wir kulturgeschichtliche und geisteswissenschaftliche Projekte, die der Forschung und der Öffentlichkeit Quellenmaterial (Bilder, Texte, Sammlungen) zugänglich machen.
Beiträge an die Ausbildung besonders begabter junger Kulturschaffender werden ausschliesslich in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Studienstiftung (alle Sparten) und der Kiefer Hablitzel Stiftung (Bildende Kunst und Musik) geleistet. Diese Partnerstiftungen organisieren die Assessments aufgrund derer die Stipendiat:innen von einer Fachjury ausgewählt werden. Anfragen sind direkt an die jeweilige Stiftung zu richten. Mit First Dance unterstützt die Ernst Göhner Stiftung in Kooperation mit der Sophie und Karl Binding Stiftung junge Tanzschaffende beim Übergang von der professionellen Tanzausbildung auf die Bühne.
Eine kleine Projektauswahl
Welche Projekte können Förderbeiträge erhalten?
Gesuche müssen mit vollständigen Unterlagen mindestens 5 Monate vor der Realisierung des Projekts eingereicht werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Richtlinien.
Richtlinien anzeigen
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Richtlinien Musik, Musiktheater
Die Ernst Göhner Stiftung leistet Beiträge an professionelle Musikproduktionen von überregionaler Bedeutung in der Schweiz sowie an Bau- und Infrastrukturprojekte von Schweizer Musikinstitutionen.
Gesuche müssen mit vollständigen Unterlagen mindestens 5 Monate vor der Realisierung des Projekts eingereicht werden.
Beiträge sind möglich an:
- Konzerte von Schweizer Ensembles und Orchestern (mindestens 4 Aufführungen)
- Musiktheater-Produktionen (mindestens 4 Aufführungen)
- Festivals mit überregionaler Ausstrahlung
- Projekte in den Bereichen Nachwuchs, Musikvermittlung und Vernetzung Programme ausgewählter Schweizer Independent Musikverlage
- (Um)bau- und Infrastruktur von Konzertsälen, Musiktheatern u.ä.
Beiträge sind nicht möglich an:
- Audio- und Videoproduktionen
- Konzerte ausländischer Ensembles oder Orchester
- Laienorchester, Laienchöre, Laienmusiker:innen
- Ankauf von Instrumenten
- Neuuniformierungen
- Schulprojekte
- Projekte öffentlicher und privater Musikschulen
- Benefizkonzerte
- Feste
- Konzerte zur Erlangung eines Diploms
- Diplomarbeiten, Dissertationen
- Tagungen und Tagungsbände, Kongresse, Symposien, Konferenzen, Seminare
- Zeitschriften, Periodika
- Wettbewerbe, Preise
- Stipendien (ausser in Zusammenarbeit mit der Kiefer Hablitzel Stiftung und der Schweizerischen Studienstiftung)
- Reise-, Aufenthalts-, Ausbildungs-, Lebenskosten, Residenzen
- Nachträgliche Defizitdeckung bereits durchgeführter Projekte
Richtlinien Darstellende Künste
Die Ernst Göhner Stiftung leistet Beiträge an professionelle Projekte der Darstellenden Künste von überregionaler Bedeutung in der Schweiz und an Infrastrukturprojekte von Schweizer Kulturinstitutionen.
Gesuche müssen mit vollständigen Unterlagen mindestens 5 Monate vor der Realisierung des Projekts eingereicht werden.
Beiträge sind möglich an:
- Produktionen der Darstellenden Künste mit mindestens 8 Aufführungen an mindestens 2 Spielorten
- Erst- und Zweitproduktionen (erste oder zweite Choreografie-/Regiearbeit oder zweite Produktion der Gruppe) mit mindestens 3 Aufführungen
- Festivals
- Infrastruktur und Programme von Institutionen für Darstellende Künste
- Projekte in den Bereichen Nachwuchs, Vermittlung und Vernetzung
Beiträge sind nicht möglich an:
- Gastspiele ausländischer Produktionen / Gastspiele im Ausland
- Schul- und Hochschulprojekte
- Benefizaufführungen, Feste
- Laienproduktionen
- Zeitschriften, Periodika
- Diplomarbeiten (BA/MA), Dissertationen
- Tagungen und Tagungsbände, Kongresse, Symposien, Konferenzen, Seminare
- Residenzen
- Wettbewerbe, Preise
- Stipendien (ausser in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Studienstiftung)
- Reise-, Aufenthalts-, Ausbildungs-, Lebenskosten
- Nachträgliche Defizitdeckung bereits durchgeführter Projekte
Richtlinien Literatur
Die Ernst Göhner Stiftung leistet Beiträge an Publikationen zu Schweizer Themen von nationalem oder überregionalem Interesse, an Literaturförderungs- und Vermittlungsprojekte sowie an Infrastrukturprojekte on Schweizer Bibliotheken und Archiven.
Gesuche müssen mit vollständigen Unterlagen mindestens 5 Monate vor der Realisierung des Projekts eingereicht werden.
Beiträge sind möglich an:
- Druckkosten für Sachbücher von allgemeinem Interesse
- Herausgabe von Sachbuch-Übersetzungen innerhalb der vier Landessprachen
- Veranstaltungen und Projekte, die der Literaturvermittlung dienen (Lesungen, Festivals, Ausstellungen usw.)
- Herausgabe von Biografien national bedeutender Persönlichkeiten
- Kunst- und kulturwissenschaftliche Publikationen von allgemeinem Interesse
- Infrastruktur von Literaturhäusern, Dokumentationsstellen, Bibliotheken und Archiven
- Unabhängige und nicht gewinnorientierte Medienprojekte und Initiativen zur Stärkung des gemeinwohlorientierten Journalismus und des Kulturjournalismus
Beiträge sind nicht möglich an:
- Belletristische und lyrische Werke (auch für Kinder)
- Publikationen zu einem Thema von regionalem oder fachwissenschaftlichem Interesse
- Lesungen und Lesereisen von einzelnen Autor:innen
- Zeitschriften, Periodika
- Diplomarbeiten, Festschriften, Dissertationen
- Wettbewerbe, Preise
- Tagungen und Tagungsbände, Kongresse, Symposien, Konferenzen, Seminare, Benefizanlässe
- Stipendien (ausser in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Studienstiftung)
- Reise-, Aufenthalts-, Ausbildungs-, Lebenskosten, Residenzen
- Nachträgliche Defizitdeckung bereits durchgeführter Projekte
Richtlinien Film
Die Ernst Göhner Stiftung leistet Beiträge an professionell produzierte Dokumentarfilme. Möglich sind Beiträge an die Projektentwicklung, die Produktion und an die Postproduktion. Die Filme müssen ein Schweizer Thema behandeln oder einen starken inhaltlichen Bezug zur Schweiz aufweisen. Das gewählte Thema sollte von allgemeinem Interesse sein und ein breites Publikum ansprechen. Die primäre Verwertung muss in der Schweiz erfolgen (Kino, TV, Festival, online). Unterstützt werden ferner Infrastrukturprojekte in der Schweiz.
Gesuche müssen mit vollständigen Unterlagen mindestens 5 Monate vor der Realisierung des Projekts eingereicht werden.
Beiträge sind möglich an:
- Filme mit dokumentarischem Inhalt inklusive Animationsfilme
- Ausgewählte Festivals in der Schweiz von überregionaler Ausstrahlung
- Vermittlung
- Infrastruktur von nicht kommerziell ausgerichteten Kinos
Beiträge sind nicht möglich an:
- Spielfilme
- Animationsfilme mit fiktionalem Inhalt
- Themenfestivals und Festivals mit Fokus auf ausländischen Filmen
- Zeitschriften, Periodika
- Diplomarbeiten, Dissertationen
- Tagungen und Tagungsbände, Kongresse, Symposien, Benefizanlässe
- Wettbewerbe, Preise
- Stipendien (ausser in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Studienstiftung)
- Reise-, Aufenthalts-, Ausbildungs-, Lebenskosten, Residenzen
- Nachträgliche Defizitdeckung bereits durchgeführter Projekte
Richtlinien Bildende Kunst, Ausstellungen und Museen
Die Ernst Göhner Stiftung leistet Beiträge an Ausstellungsprojekte in der Schweiz von nationaler oder überregionaler Bedeutung mit Schweizer Themen und an Infrastrukturprojekte von Schweizer Museen und ähnlichen Institutionen.
Gesuche müssen mit vollständigen Unterlagen mindestens 5 Monate vor der Realisierung des Projekts eingereicht werden.
Beiträge sind möglich an:
- Thematische Ausstellungen aller Disziplinen und Sparten (inklusive Kulturgeschichte, angewandte Kunst, Design, Grafik, neue Medien, Videokunst, Performance, Fotografie, Architektur und Volkskunst)
- Ausstellungen schweizerischer Kunstschaffender aller Sparten
- Einzelausstellungen von Künstler:innen von nationaler Bedeutung
- Gruppenausstellungen von Künstler:innen von überregionaler Bedeutung
- Monografien (Gesamtüberblick, Werkkataloge) über das Werk von Kunstschaffenden von nationaler Bedeutung
- Kunst- und kulturwissenschaftliche Publikationen von allgemeinem Interesse
- Aufarbeitung von Nachlässen von Kunstschaffenden oder Kulturinstitutionen mit überregionaler Ausstrahlung
- Infrastruktur und Programme von Kunst-Dokumentationsstellen, Museen und ähnlichen Institutionen
Beiträge sind nicht möglich an:
- Projekte mit kommerziellem Ziel/kommerzieller Trägerschaft (Messen, Märkte, Galerien)
- Ausstellungen ausländischer Kunstschaffender
- Präsentationen ausländischer Themen ohne Bezug zur Schweiz
- Einzelausstellungen von Kunstschaffenden von lokaler/regionaler Bedeutung
- Schul- und Hochschulprojekte
- Ausstellungskataloge
- Ankauf von Kunstwerken
- Monografien über Kunstschaffende von lokaler/regionaler Bedeutung
- Zeitschriften, Periodika
- Diplomarbeiten (BA, MA), Dissertationen, Festschriften
- Tagungen und Tagungsbände, Kongresse, Symposien, Konferenzen, Seminare, Benefizanlässe
- Wettbewerbe, Preise
- Stipendien (ausser in Zusammenarbeit mit der Kiefer Hablitzel Stiftung und der Schweizerischen Studienstiftung)
- Reise-, Aufenthalts-, Ausbildungs-, Lebenskosten, Residenzen, Ateliers
- Nachträgliche Defizitdeckung bereits durchgeführter Projekte
Richtlinien Kulturgeschichte
Die Ernst Göhner Stiftung leistet Beiträge an die Erarbeitung, Erforschung, Vermittlung, Ausstellung, Dokumentation und Archivierung von kulturgeschichtlichen Inhalten mit Bezug zur Schweiz und mindestens überregionaler Bedeutung.
Gesuche müssen mit vollständigen Unterlagen mindestens 5 Monate vor der Realisierung des Projekts eingereicht werden.
Beiträge sind möglich an:
- Ausstellungen im Bereich Kulturgeschichte
- Kulturgeschichtliche Publikationen von allgemeinem Interesse
- Infrastruktur und Programme von kulturgeschichtlichen Museen, Archiven oder Dokumentationsstellen
- Weitere Aktivitäten zur Erarbeitung, Erforschung und Vermittlung von kulturgeschichtlichen Themen
Beiträge sind nicht möglich an:
- Projekte mit Laien
- Zeitschriften, Periodika
- Diplomarbeiten (BA, MA), Dissertationen, Festschriften
- Tagungen und Tagungsbände, Kongresse, Symposien, Konferenzen, Seminare
- Märkte, Feste, Messen, Benefizanlässe
- Wettbewerbe, Preise
- Reise-, Aufenthalts-, Ausbildungs-, Lebenskosten, Residenzen
- Nachträgliche Defizitdeckung bereits durchgeführter Projekte
Richtlinien Denkmalpflege und Kulturerbe
Die Ernst Göhner Stiftung leistet Beiträge an die Erhaltung, Restaurierung und Renovierung öffentlich zugänglicher Baudenkmäler in der Schweiz.
Gesuche müssen mit vollständigen Unterlagen mindestens 5 Monate vor der Realisierung des Projekts eingereicht werden.
Beiträge sind möglich an:
- Massnahmen zur Erhaltung, Restaurierung, Renovierung und Zugänglichmachung von denkmalgeschützten Bauten
- Umbauten für die öffentliche Nutzung eines denkmalgeschützten Objekts
- Publikationen, Ausstellungen und andere Aktivitäten zur Vermittlung von Denkmalschutz- und Kulturerbethemen
Beiträge sind nicht möglich an:
- Bauten in Privatbesitz
- Privat genutzte Objekte
- Umnutzungen mit kommerziellem Ziel
- Zeitschriften, Periodika
- Tagungen und Tagungsbände, Kongresse, Symposien, Konferenzen, Seminare
- Wettbewerbe, Preise
- Nachträgliche Defizitdeckung bereits durchgeführter Projekte
Richtlinien Spartenübergreifende Kultur
Die Ernst Göhner Stiftung leistet Beiträge an spartenübergreifende Kulturprojekte von nationaler oder überregionaler Bedeutung in der Schweiz und an Infrastrukturprojekte von spartenübergreifend tätigen Schweizer Trägerschaften. Spartenübergreifende Kulturprojekte zeichnen sich dadurch aus, dass sie mindestens von zwei Sparten gleichwertig geprägt sind und/oder konzeptuell mehrere Disziplinen integrieren, auch unter Einbezug neuer Medien.
Gesuche müssen mit vollständigen Unterlagen mindestens 5 Monate vor der Realisierung des Projekts eingereicht werden.
Beiträge sind möglich an:
- Spartenübergreifende Bühnenproduktionen und -performances mit mindestens 4 Aufführungen an mindestens 2 Spielorten
- Spartenübergreifende Ausstellungen und Installationen
- Spartenübergreifende Festivals
- Podcasts, Audioinstallationen und Audiowalks mit künstlerischem Inhalt
- Infrastruktur von spartenübergreifend tätigen Trägerschaften wie z.B. Dreispartenhäuser
- Spartenübergreifende Projekte in den Bereichen Nachwuchs, Vermittlung und Vernetzung
Beiträge sind nicht möglich an:
- Projekte mit Laien
- Zeitschriften, Periodika
- Diplomarbeiten (BA, MA), Dissertationen, Festschriften
- Tagungen und Tagungsbände, Kongresse, Symposien, Konferenzen, Seminare
- Märkte, Messen, Benefizanlässe
- Wettbewerbe, Preise
- Stipendien (ausser in Zusammenarbeit mit der Kiefer Hablitzel Stiftung und der Schweizerischen Studienstiftung)
- Reise-, Aufenthalts-, Ausbildungs-, Lebenskosten, Residenzen
- Nachträgliche Defizitdeckung bereits durchgeführter Projekte