Der Weg zur Förderung

Wichtige Schritte zur Gesuchsstellung


Wir freuen uns über Gesuche, die unsere Voraussetzungen erfüllen, die Eingabetermine einhalten und unsere Förderrichtlinien respektieren.

1. Voraussetzungen

  • Pro Trägerschaft und Projektdauer nur ein Gesuch möglich
  • Nur individuell an die EGS gerichtete und unterzeichnete Gesuche
  • Konkretes Projekt mit breiter und nachhaltiger Wirkung in der Schweiz
  • Breit abgestützte Finanzierung
  • Keine Projekte, die zu den Kernaufgaben der öffentlichen Hand gehören
  • Keine Gesuche auf Provisionsbasis 
  • Keine Projekte mit kommerzieller Zielsetzung 

Bitte beachten Sie vor der Eingabe die Richtlinien zu den einzelnen Förderbereichen.

2. Richtlinien

Hier finden Sie die entsprechenden Richtlinien der verschiedenen Bereiche zur Ansicht und zum Download:

Kultur Umwelt Soziales Bildung & Wissenschaft 

3. Gesuch einreichen

Gesuche sind mit vollständigen Unterlagen rechtzeitig – mindestens vier Monate vor der Realisierung des Projekts (Premiere, Veranstaltungsbeginn, Vernissage, Erscheinungsdatum, Baubeginn etc.) – einzureichen.

Es werden nur auf dem Postweg eingereichte Gesuche geprüft. «Massenversände» per Post oder E-Mail werden nicht beantwortet.

Folgende Unterlagen sind für ein Gesuchsdossier erforderlich:

  • Gesuchsformular 
  • Angaben zur Projektträgerschaft (inkl. Statuten, Steuerbefreiung, letzter Jahresrechnung und Bilanz) und zu den beteiligten Personen
  • Projektbeschrieb
  • Budget und Finanzierungsplan
  • Angabe anderer Förderstellen, bei denen Gesuche eingereicht wurden
  • Zusammenstellung der bereits erhaltenen Zusagen anderer Förderstellen (laufende Aktualisierung erwünscht),
  • QR-Einzahlungsschein in Papierform

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4. Förderentscheidung

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail, sobald Ihr Gesuch bei uns zur Prüfung aufgenommen worden ist. Wir teilen Ihnen den Förderentscheid zu gegebener Zeit schriftlich mit. Dies kann rund vier Monate dauern. Besten Dank für Ihre Geduld.

5. Schlussbericht

Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Projekts ist ein Schlussbericht gemäss dem entsprechenden Merkblatt auf dem Postweg einzureichen. Es wird kein neues Gesuch behandelt, bevor nicht der Schlussbericht des letzten von unserer Stiftung unterstützten Projekts eingegangen ist. 

Haben Sie noch offene Fragen?

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